AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elaris (Schweiz) AG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte (Verträge), die zwischen Elaris (Schweiz) AG , Bahnhofstrasse 24, 8001 Zürich („VERKÄUFERIN“) und Ihnen („KUNDSCHAFT“) über die Website der VERKÄUFERIN („Onlineshop“) oder physisch abgeschlossen werden. Diese AGB und allfällige weitere Bestimmungen, die der KUNDSCHAFT vorgelegt werden (insbesondere Datenschutzerklärung, Garantiebestimmungen, regionenspezifische Regeln) sind integrale Bestandteile des Vertrags zwischen der VERKÄUFERIN und der KUNDSCHAFT.

 

1. ANGEBOT

Das Angebot von Produkten richtet sich an Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

 

2. VERTRAGSGEGENSTAND

Die VERKÄUFERIN verkauft der KUNDSCHAFT den oder die Vertragsgegenstände. Teilweise stellt sie diese / n zunächst nach der Spezifikation KUNDSCHAFT her oder lässt sie herstellen.

 

3. KUNDENKONTO

Die KUNDSCHAFT kann zur Bestellung bei der VERKÄUFERIN ein Kundenkonto im Onlineshop eröffnen. Die KUNDSCHAFT  ist verpflichtet, die entsprechenden Zugangsdaten geheim zu halten.

 

4. ANZAHLUNG UND KONFIGURATIONSÄNDERUNGEN

4.1 Die KUNDSCHAFT kann ein Fahrzeug gegen eine Anzahlung von 30% des Fahrzeugkaufpreises bestellen. Die Bestellung wird erst nach erfolgter Zahlung der KUNDSCHAFT ausgelöst. Die Anzahlung wird später vom Fahrzeugkaufpreis abgezogen und wird nicht verzinst;

4.2 Die KUNDSCHAFT kann bei Fahrzeugen die Konfiguration nach der Bestellung möglicherweise während einer bestimmten Frist kostenlos anpassen.

 

5. ZUSTANDEKOMMEN UND ABWICKLUNG DES KAUFVERTRAGES

5.1 Die Darstellung der Fahrzeuge im Onlineshop gilt als Angebot. Die Bestellung der KUNDSCHAFT im Onlineshop gilt als Kaufvertrag gemäss Art. 184 OR;

5.2 Ausserhalb des Onlineshops kommt der Kaufvertrag in der Regel schriftlich zustande;

5.3 Der Kaufvertrag ist - vorbehältlich eines Rücktritts - gemäss Ziff. 5.4 verbindlich (Art. 184 OR);

5.4 Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit, von der Bestellung oder dem Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird eine Konventionalstrafe von 20% des Kaufpreises fällig (Art. 160 ff. OR);

5.5 Die Restzahlung ist vor der Ablieferung des Fahrzeugs durch die KUNDSCHAFT zur  Zahlung fällig.

 

6. MERKMALE VON FAHRZEUGEN

6.1 Bei Fahrzeugen ist der Vertragsgegenstand  in der Fahrzeugkonfiguration beschrieben. Nicht erhebliche, zumutbare Änderungen gegenüber des in der Fahrzeugkonfiguration beschriebenen Fahrzeugs bezüglich Form, Farbton oder Lieferumfang bleiben vorbehalten. Messwerte und Daten, die in Prospekten und Listen oder andernorts aufgeführt sind, stellen blosse Annäherungswerte dar;

6.2 Die Angaben zur Reichweite und Stromverbrauch von Fahrzeugen entsprechen den in der Typengenehmigung erhobenen Daten zum Zeitpunkt der definitiven Bestätigung der Fahrzeugkonfiguration durch die KUNDSCHAFT. Aus technischen Gründen und aufgrund individueller Konfiguration ist es möglich, dass die Angaben des Fahrzeugs davon abweichen.

 

7. ERFÜLLUNG UND GEFAHRTRAGUNG

7.1 Bei Fahrzeugbestellungen informiert die Verkäuferin die KUNDSCHAFT über den erwarteten Liefertermin. Sofern möglich und gewünscht, erhält die KUNDSCHAFT das Angebot, zusätzlich eine kostenpflichtige Lieferung zu buchen. Andere Vertragsgegenstände wie Wallboxen, etc., werden versendet;

7.2 Die VERKÄUFERIN ist für den Transport bis zum Abholort oder die Aufgabe zum Transport in der Schweiz oder das Fürstentum Liechtenstein verantwortlich; sie hat den Vertrag mit der Aufgabe des Vertragsgegenstands zum Versand oder mit der direkten Übergabe des Vertragsgegenstands an die KUNDSCHAFT erfüllt;

7.3 Fahrzeuge sind während des Transports gegen Beschädigung und Verlust versichert, sofern die KUNDSCHAFT den Transport nicht selbst organisiert.

 

8. FAHRZEUGVERSICHERUNG

8.1 Die KUNDSCHAFT hat bei Fahrzeugen die Möglichkeit, eine durch die VERKÄUFERIN vermittelte Fahrzeugversicherung und / oder Finanzierung abzuschliessen oder selbst für eine Versicherung und deren Nachweis für die Einlösung des Fahrzeugs zu sorgen;

8.2 Im ersteren Fall gelten die Bestimmungen der Versicherung für den Vertrag zwischen der Versicherung und der KUNDSCHAFT;

8.3 Die VERKÄUFERIN löst auf Wunsch der KUNDSCHAFT das Fahrzeug für die KUNDSCHAFT ein, sofern rechtzeitig ein Versicherungsnachweis vorliegt.

 

9. LIEFERZEIT

9.1 Die VERKÄUFERIN legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten aktuell und genau anzugeben. Dennoch kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeit sind daher ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern;

9.2 Die KUNDSCHAFT kann aus Überschreitungen der Lieferzeit und / oder verschobenen Abholterminen keine Ansprüche ableiten, sofern sie nicht ausdrücklich in diesem Vertrag geregelt sind.

 

10. RÜCKTRITT DER VERKÄUFERIN

Die VERKÄUFERIN hat das jederzeitige Recht, sich aus sachlichen wirtschaftlichen Gründen (wie Nichtverfügbarkeit der Leistung, Lieferschwierigkeiten oder Preissteigerungen von Lieferanten, betriebliche Gründe etc.) gegen unverzügliche Rückerstattung aller von der KUNDSCHAFT bereits geleisteten Zahlungen vom Kaufvertrag zu lösen. Sie informiert die KUNDSCHAFT unverzüglich über ihren Rücktritt.

 

11. ANNAHME

11.1 Die KUNDSCHAFT ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand vom Transportunternehmen gemäss Ziff. 7.1 anzunehmen oder die Ware am vereinbarten Abholtermin an dem von der VERKÄUFERIN angegebenen Ort abzuholen;

11.2 Unterlässt die KUNDSCHAFT die Annahme, unternimmt die VERKÄUFERIN einen zweiten Zustellversuch, beziehungsweise vereinbart einen neuen Abholtermin. Ist die Zustellung, beziehungsweise Abholung, erneut erfolglos, kann die VERKÄUFERIN entweder innert einer angemessenen Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären und die bereits geleisteten Zahlungen der KUNDSCHAFT zurückerstatten oder weiterhin die Bezahlung des Kaufpreises verlangen. Im ersteren Fall bleibt eine Konventionalstrafe gemäss Ziff. 5.4 ausdrücklich vorbehalten;

11.3 Transportkosten für Retouren oder weitere Zustellversuche gehen zulasten der KUNDSCHAFT.

 

12. EIGENTÜMSÜBERGANG

12.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der VERKÄUFERIN;

12.2 Kommt die KUNDSCHAFT mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die VERKÄUFERNI berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten der KUNDSCHAFT im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

 

13. KAUFPREIS UND BEZAHLUNG

13.1 Die KUNDSCHAFT ist zur Leistung der Anzahlung, des bei der der Finalisierung der Bestellung ersichtlichen Kaufpreises sowie der gegebenenfalls ausgewiesenen Bearbeitungsgebühren, Lieferkosten, sowie weiterer Steuern oder Gebühren verpflichtet;

13.2 Die Preise für Fahrzeuge bleiben bis zur Finalisierung der Bestellung frei. Vorbehalten bleiben Verkäufe von Fahrzeugen mit einer Lieferfrist von unter vier Monaten ab Vertragsschluss;

13.3 Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer;

13.4 Zahlungen sind mit den angebotenen Zahlungsmethoden zu leisten. Der KUNDSCHAFT können Gebühren für die verwendeten Zahlungsmittel auferlegt werden;

13.5 Ist die KUNDSCHAFT mit der Zahlungspflicht in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % und gegebenenfalls Schadenersatz zu leisten. Die VERKÄUFERIN kann nach einer erfolglosen ersten Mahnung der KUNDSCHAFT zudem entweder auf Kosten der KUNDSCHAFT den Rücktritt vom Vertrag erklären oder weiterhin die Zahlung des Kaufpreises verlangen. Im Fall eines Rücktritts der VERKÄUFERIN wegen Verzugs des KUNDSCHAFT verfällt die Anzahlung des KUNDSCHAFT gemäss Ziff. 4.1. Die KUNDSCHAFT haftet zudem für darüber hinaus gehende Schäden (positives oder negatives Vertragsinteresse der VERKÄUFERIN);

13.6 Die VERKÄUFERIN kann angemessene Mahngebühren in Rechnung stellen;

13.7 Die VERKÄUFERIN kann Dritte mit dem Inkasso beauftragen oder Forderungen zu Inkassozwecken abtreten;

13.8 Sämtliche Kosten sind bis zur Auslieferung des Kaufgegenstands vollständig zu begleichen. Die VERKÄUFERIN ist nicht verpflichtet, der KUNDSCHAFT  den Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und aller weiteren Kosten zu übergeben.

 

14. GARANTIE

14.1 Hat die VERKÄUFERIN vertragswidrige Ware geliefert, so kann die KUNDSCHAFT  von der VERKÄUFERIN zunächst nur verlangen, dass sie die Vertragswidrigkeit nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung kostenlos behebt;

14.2 Bei Fahrzeugen hat die KUNDSCHAFT einen zeitlich begrenzten Anspruch auf Garantieleistungen, welche in den gesonderten Garantiebestimmungen geregelt sind. Diese sind ein integrierter Bestandteil dieses Kaufvertrags;

14.3 Garantie- und Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre nach Übergabe der Lieferung an den Kunden;

14.4 Bei Fahrzeugen kann die KUNDSCHAFT bis zum Ablauf der ordentlichen Garantie unter Umständen eine Garantieverlängerung abschliessen. Diese Verlängerung wird durch die VERKÄUFERIN von einer Drittanbieterin vermittelt. Es gelten deren Bedingungen.

 

15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Vorbehältlich Ziff. 14 sowie anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen wird die Haftung der VERKÄUFERIN für Vertragswidrigkeiten der Lieferung und andere Vertragsverletzungen ausgeschlossen; die VERKÄUFERIN haftet damit ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Vorbehalten bleiben zudem die ausdrückliche Zusicherung oder das arglistige Verschweigen gewisser Eigenschaften des Vertragsgegenstands.

 

16. BEDIENUNGSANLEITUNG

Die KUNDSCHAFT  ist verpflichtet, die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Bei Unklarheiten ist der Kundendienst der VERKÄUFERIN zu kontaktieren.

 

17. DATENSCHUTZ

Die Datenschutzerklärung der VERKÄUFERIN ist integraler Bestandteil dieses Vertrages.

 

18. ALLGEMEINE BESTIMMUNG

18.1 Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. der definitiven Bestätigung der Konfiguration durch die KUNDSCHAFT geltende Version dieser AGB;

18.2 Frühere Vereinbarungen, mündliche Abmachungen, Verhandlungen oder Darstellungen werden durch diesen Kaufvertrag ersetzt. Bestimmungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen und nicht ausdrücklich in diesem Kaufvertrag erwähnt werden, sind nicht bindend;

18.3 Die VERKÄUFERIN kann den Kaufvertrag an ein verbundenes Unternehmen abtreten;

18.4 Änderungen des Vertrags bedürfen in jedem Fall der Schriftform und müssen von bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet sein;

18.5 Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht;

18.6 Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag entstehen, unterliegen der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts am Sitz der Verkäuferin.

 

19. SALVATORISCHE KLAUSEL  

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags vollständig oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall werden die Parteien die unwirksame Bestimmung durch eine andere angemessene Regelung ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Klausel in wirksamer Weise verwirklicht und dem am ehesten entspricht, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie den Gesichtspunkt bei Abschluss dieses Vertrages bedacht hätten.

 

Version 01.06.2023

 

DEFINITIONEN

Die in dieser Ziffer zitierten und definierten Begriffe haben in diesen AGB die nachstehende Bedeutung:

«AGB» bezeichnet dieses Dokument.
«FAHRZEUG» ein Automobil («ELARIS»).
«KUNDSCHAFT» ist der KUNDE  /  die KUNDIN , sofern das Gesetz dies so bestimmt, d.h. insbesondere, wenn er   /  sie als natürliche Person ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die ausserhalb seiner  /   ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen.
«LIEFERZEIT» ist die, insbesondere im ONLINESHOP, angegebene voraussichtliche Lieferzeit für den VERTRAGESGEGENSTAND.
«ONLINESHOP» bezeichnet die Websites der VERKÄUFERIN, soweit deren Inhalte der Vorbereitung, dem Abschluss und der Abwicklung von Kauf- und Werklieferungsverträgen dienen
«VERFÜGBARKEIT» bezeichnet die Tatsache, dass der Vertragsgegenstand von der VERKÄUFERIN zu den von ihr mit ihrem Lieferanten ursprünglich vereinbarten Bedingungen erhältlich ist.
«VERTRAG» ist die Vereinbarung zwischen der VERKÄUFERIN und dem KUNDEN   /  der KUNDIN, deren integraler Bestandteil diese AGB sind.
 «VERTRAGSGEGENSTAND» ist / sind die Waren, die der KUNDE  /  die KUNDIN von der VERKÄUFERIN erwirbt und / oder herstellen lässt.